Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Elektrische Installation / Leitungsnetze (ÖBV SV)

Aus § 1 Bestellungsgrundlage Sachverständigenordnung (SVO) der Ing.-Kammer NdS
Die Ingenieurkammer Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - bestellt und vereidigt auf Antrag gemäß § 36 der Gewerbeordnung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Sachverständige für Sachgebiete des Ingenieurwesens


Aus § 2 öffentliche Bestellung SVO der Ing.-Kammer NdS

(1) Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Bestellung ist eine öffentliche Bestellung. Sie gilt über den Bereich der Kammer hinaus.
(3) Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird durch Aushändigung der Bestallungsurkunde vollzogen.
(4) Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gilt für die Erstattung von Gutachten und andere, in diesem Zusammenhang erforderliche Sachverständigentätigkeiten, wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Aufgaben

Was bedeutet "Elektrische Installationen / Leitungsnetze"?

Beispiele für das Fachgebiet:

  • Elektrische Licht- Steuerungs- und Kraftstrominstallationen
  • Notlicht- und Notstromanlagen
  • Brandschutz in Leitungsnetzen
  • Einbruch- und Brandmeldeanlagen
  • Blitz- und Überspannungsschutz
Firmenlogo Dipl. Ing. Andreas Lorch
Home
Die Firma
Dienstleistungen
ÖBV SV
Referenzen
Kontakt
Impressum
Feedback